6.

»Liebwerteste Hochzeitgäst! Wissen wir auch, daß es ein alter Gebrauch und Herkommen ist, daß man an einem hochzeitlichen Ehrentag nach abgehaltener Mahlzeit denen neu [351] angehenden Eh'leut mit einer ehelichen Schenkung begegnen soll, damit sie ihre bevorstehende Haushaltung desto leichter könnten antreten und zu einem glücklichen Ende ausführen möchten, so ist Allem und Jedem zu wissen gemacht, daß ich werde nach geendigtem Spruch oder Dankrede mit einem Teller von einem Tisch zu dem andern gehen, da kann ein jedes darein legen, was sein guter Will und Meinung ist.«

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