1149. Die Glocke von Covenhausen.

(S. Letzner a.a.O. Bd. XIII. C. 18.)


An einer Glocke zu Covenhausen in der Grafschaft Dassel liest man: »Ich rufe die Lebendigen, beweine die Todten und vertreibe den Donner (vivos voco, mortuos plango, fulgura frango).« Das Volk hat daselbst von je her ein großes Vertrauen auf diese Glocke gesetzt und meint, daß, sobald diese Glocke bei Ungewitter geläutet werde, der Donner um des Läutens willen aufhören müsse.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek