17/4824.

An den Herzog Carl August

Unterthänigstes Promemoria.

Aus beyliegendem kurzen Aufsatze wird Ew. Durchl. zu gnädiger Erinnerung vorgetragen werden können, daß wie Unterzeichneter schon vorläufig mündlich erwähnt, einige Künstler die Absicht haben mit Höchst Ihro gnädiger Genehmigung verschiedene Zimmer des neuen Schlosses, in architektonisch-perspectivischen Rissen, herauszugeben.

Ein solches Unternehmen, das sie aus eignen Kräften zu wagen gedenken, verdient um so mehr eine gnädige Rücksicht, als die Zeitumstände es nöthig machen die Künstler nach und nach auf sich selbst zu stellen, damit sie, bey modewerdenden Auswanderungen bisheriger Unternehmer, nicht außer Brot gesetzt, oder genöthigt werden es auswärts zu suchen.

In den gegenwärtigen Falle suchen sie nur um die gnädigste Erlaubniß an, sich der vorhandenen Risse bescheidentlich bedienen, auch an Ort und Stelle einige Maßen nehmen zu dürfen. Professor Meyer, der sich der Sache anzunehmen zugesagt hat, würde diejenige Person seyn auf welche Höchstdieselben allenfalls eine solche Vergünstigung stellen, der sich dann mit den Behörden des weitern zu benehmen hätte.

Mich mit lebenslänglicher Verehrung unterzeichnend

Ew. Durchl.

W. d. 25. Jan.

unterthänigst

1804.

treugehorsamsterJ. W. v. Goethe. [28]

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek