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An Johann Friedrich Cotta

Ew. Hochwohlgeboren

habe in betreff der eingetretenen unangenehmen Angelegenheit, Folgendes zu vermelden: Gleich als ich durch Dero Buchhandlung in Stuttgart von diesem Unterfangen benachrichtigt wurde, suchte ich durch unsern thätigen General-Consul, Herrn Küstner, die[240] Sache vor allen Dingen in Leipzig, wegen der bevorstehenden Messe, zur Sprache zu bringen, welches denn auch, wie Beylage Nr. 1 beweist, alsobald geschah. Auch wurde, von Seiten des Magistrats der Stadt Leipzig, darauf nach Nr. 2 sogleich reflectirt und, dem Privilegium gemäß, ein Circular-Verbot an die dortigen Buchhändler entworfen, leider aber, auf die sonderbare Erklärung des Buchhändler Tauberts, als Commissionair von Schuberth und Niemeyer in Hamburg und Itzehoe: Nr. 3, diese angezeigte Ausgabe sey keine andere als die Cottasche selbst, mit der Insinuation Anstand genommen.

Glücklicherweise kam Ew. Hochwohlgeboren Schreiben vom 18. September zu gleicher Zeit bey mir an, welches ich, in vidimirter Abschrift, alsobald an Herrn General-Consul Küstner übersendet, und man wird hoffentlich, nach einstimmiger Erklärung des Autors und Verlegers, jene Ausgabe nicht mit der rechtmäßigen für identisch halten, welches übrigens unter den gegebenen Umständen keineswegs, auch sonst nicht im mindesten wahrscheinlich wäre. Denn was würde dieß für ein wunderbares Verhältniß Ihrer Handlung mit jener voraussetzen.

Da sich aber aus diesen Anfängen schon ergibt was für Ausflüchte man zu erwarten habe, so gebe zu bedenken: ob Ew. Hochwohlgeboren nicht eine förmlichere Erklärung, mit Unterschrift, Siegel und sonst legalisirt, mir wollten zukommen lassen, um solche, [241] für den Nothfall, bereit zu halten. Indessen geht das Nöthige an unsern Herrn Consul Swaine, zu Hamburg, für genannte Stadt und Itzehoe. Auch werden sonstige Freunde daselbst mitzuwirken nicht abgeneigt seyn.

So eben erhalte ein Schreiben des Herrn Grafen v. Beust, Excellenz, welchem ich unsre Angelegenheit zu geneigter Mitwirkung empfohlen, wozu er sich denn auch auf das freundlichste bereit finden lassen. Dieses Schreiben jedoch enthält folgende bedenkliche Stelle, welche sogleich mitzutheilen nicht ermangele: »Sonderbar genug soll man in Hamburg behaupten: daß die angekündigte Ausgabe im Einverständniß mit dem rechtmäßigen Verleger geschehe.«

Hieraus scheint hervorzugehen daß jene kühnen Unternehmer ein solches Gerücht, gleichlautend, auszustreuen gewußt, indem der Leipziger Commissionair und Personen in Frankfurt gleiche Sprache führen.

Möchten deshalb Ew. Hochwohlgeboren mir einen entscheidenden Artikel zusenden, den man gerade in jene Beylage des Hamburger Correspondenten und sonstige öffentliche Blätter könnte einrucken lassen.

Vorstehendes geneigter Aufmerksamkeit und mich einem fortgesetzten gewogenen Andenken bestens empfehlend.

Ew Hochwohlgeb.
ganz gehorsamster Diener
J. W. v. Goethe.
Weimar den 24. September 1830.
[242] [Beilage.]
[Concept.]

Ein heiteres Blättchen füge hinzu, meinen verpflichteten Dank auszusprechen: daß Sie und die lieben Ihrigen, bey einem so ersehnten und bedeutenden Feste, mich, als frommen Zeugen, mit berufen wollen. Möge alles der theuren Familie so wohl und würdig erworbene Gute von nun an erst recht begründet und genußvoll erscheinen.

Weimar den 25. September 1830.

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