Die Bundesregierung hatte zwar bereits ein Jahr nach Gründung der Bundesrepublik das Bundesversorgungsgesetz erlassen, das die finanzielle Entschädigung für körperliche Schäden infolge des Krieges durch Kriegsopferrenten regelte. Diese Rentenleistungen fielen aber teilweise zu gering aus. Die Kriegsopferverbände forderten, dass diese Leistungen nicht nur über die unmittelbare Not hinweghelfen müssten, sondern auch den ‘Dank des Vaterlandes’ – die symbolische Anerkennung für die Aufopferung der ‘Kriegsbeschädigten’ während des Krieges – ausdrücken und zumindest die allgemeine Verteuerung kompensieren müssten. Daher protestierten die Kriegsopferverbände immer wieder für eine Erhöhung der Rentenleistungen. Ein eindrucksvolles Beispiel wird im folgenden Artikel thematisiert: 50.000 Menschen kamen im April 1953 zum sogenannten Kriegsopfertag des (VdK)Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V. in Frankfurt zusammen. Deutlich wird, dass Kriegsbeschädigung in der frühen Bundesrepublik ein Massenphänomen war und die Anliegen der Interessenverbände der Kriegsbeschädigten daher auch breite politische Unterstützung erwarten konnten.