als Anlage übersende ich das versprochene Exposé über den Behindertensport. [...]
Zur Situation sportlicher Betätigung für Behinderte
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Die den (VSGen)Versehrtensportgemeinschaften entstehenden Kosten werden fast ausschließlich von der Versorgungsverwaltung (Versorgungsämter) erstattet. Es sind dies Kosten für Anmietung von Sportstätten und Bädern, Entschädigungen für Sportärzte und Übungsleiter, Entschädigungen für Hallen- und Platzwarte (Reinigungskosten) sowie Erstattung von Fahrtkosten zur Teilnahme an den Übungsstunden. [...]
Die Versorgungsverwaltung übernimmt die Kostenerstattung jedoch nur wenn
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Zivil- und Unfallversehrte werden von Kriegsversehrten finanziell ‘mitgezogen’. Da sich der Anteil der Kriegsversehrten infolge Überalterung ständig verringert, der Anteil der Zivil- und Unfallversehrten jedoch zwangsläufig zunehmen muß, ist bereits jetzt abzusehen, daß die Versorgungsverwaltung die Leistungen entsprechend dem Anteil der Kriegsversehrten kürzen wird; entsprechende Bestrebungen sind seit langem bekannt.
Um die Teilnehmerlisten möglichst vollständig und damit ‘ertragsbringend’ zu gestalten, werden sogen. ‘Karteileichen’ der Kriegsversehrten aufgeführt. Die Mitgliederlisten der Vereine geben deshalb den tatsächlichen Bestand an aktiven Kriegsversehrten nur selten wahrheitsgetreu wieder.
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7. September 1971