Gesetzblatt

der Deutschen Demokratischen Republik

Berlin, den 31. Dezember 1951

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Erste Durchführungsbestimmung zu § 28 des Gesetzes der Arbeit.
- Einhezichung der Schwerbeschädigten in den Produktionsprozeß -
Vom 18. Dezember 1951

Auf Grund des § 28 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 (GBI. S. 349) wird im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgende Durchführungsbestimmung erlassen:

Verpflichtung
zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten

§ 1
§ 2
§ 3

Befreiung von der Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten

§ 4

Beschäftigung von jugendlichen Schwerbeschädigten

§ 5

Ausbildung für einen neuen Beruf

§ 6

Gesundheitliche Betreuung

§ 7

Kontrolle der Abteilung für Arbeit

§ 8

Wahrnehniung der besonderen Interessen

§ 9

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 10
§ 11

Feststelhmg der Behinderung und Schwerbeschädigtenausweis

§ 12
§ 13

Anweisungen über ärztliche FeststeIlungen und gesundheitliche Betreuung

§ 14

Strafbestimmungen

§ 15

Allgemeine Bestimmungen

§ 17

Berlin, den 18. Dezember 1951

Ministerium für Arbeit
Chwalek
Minister

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