Das Ministerium ist auf (Ewr)Euer p
Antrag vom 14ten (v. Mts.)vorigen Monats wegen Un-
terstützung des dort die medizinischen
und Natur-Wissenschaften Studiren-
den Johann Müller aus Coblenz in
Rücksicht Ihrer Verwendung und des
rühmlichen Zeugnisses, welches Sie dem p
Müller wegen seiner Aufführung
und seines Fleisses ertheilen, zwar
gern bereit, ihm zu Erleichterung der
Kosten seines hiesigen Aufenthalts
wenn er die Universität hierselbst
beziehen will, eine Beihülfe zu ge-
währen[.] Es muss aber hierbei be-
merken, dass, da bei der hiesigen
Universität ausser dem Curmärki-
schen Stipendium, welches dem p Müller
nicht zu Theil werden kann, sich keine
weiteren Stipendien befinden, ihm
nach Verhältniß der
vorhandenen Mittel1 nur eine mässige Unterstützung
von Zeit zu Zeit nach den Umstän-
aus den eingehenden Collecten-
Geldern wird zugesichert werden kön-
nen, die aber nicht hinreichen wirddürfte2,
die Bedürfnisse des p Müller während
seines hiesigen Aufenthalts zu decken[.]