P. M.
zu No. 1681. 2736. 2737. U. A.

[61r]

Nach dem heutigen Beschluß sollen dem
Mahler Raabe vorläufig als Gehaltsvor-
schuß 300 r. zu seiner Rückreise übersandt
werden, u danach ist die Summe in der
anliegenden Expedition abgeändert wor-
den.

Nach Eingang der, in dem Schreiben v. 14.
v. M. von dem Mahler Raabe angekün-
digten Arbeiten sollte an des Herrn Fürst
Staatskanzlers Durchl. berichtet u. auf Ge-
nehmigung, daß die von ihm liquidirten
Kosten für angefertigte Mahlereyen aus
allgemeinen Fonds berichtiget werden
dürfen, angetragen werde, wodurch
alsdann dieser Vorschuß u die frühere
getilgt werden würden.


Uhden
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