Auf die Anzeige des Quästor und Secretairs Baron von
Medem vom 20.sten Junij 1823: daß sich von Seiten des
Hohen vorgesetzten Ministerii dem Privat-Docenten (H:)Herrn Dr.
von Henning, Behufs des zu seinen Vorlesungen über
Farbenlehre angeschafften Apparats, auf diesseitige An-
weisung1 gezahlten Vorschuß ad ./. 184. (R:)Reichsthaler 19. (Sg:)Silbergroschen noch
keine WiedererstattungNote: Schultz hat sie mit Z 13. April 1823 beim Kultusministerium beantragt. desselben bis jetzt ergeben habe,
und der Abschluß der Rectorats-Cassen-Rechnung
pro 1822 sich hieran accrochire; ist diesfalls am nemlichen
Tage an das Hohe vorgesetzte Ministerium berichtet und
um diese Deckung gebeten worden; welcher Bericht nebst
jener Anzeige sich in den Acten Litt: R. N?: 5. Fa: 13.
befinden.