[68r]
An
die Hauptkasse
der wissenschaftlichen
Anstalten
hier.

Die - wird hierdurch ange-
wiesen, dem Privatdo-
centen Doktor von Hen-
ning
, welcher in Folge
einer Bestimmung des
Herrn Fürsten Staats-
kanzlers Durchlaucht vom
22ten Julius 1820
1 als Re-
petent des Professors
Hegel bis zu Ostern
1822
beschäftigt worden
ist, die ihm in dieser
Eigenschaft bewilligte
jährliche Remuneration
von Vierhundert Thalern
auch noch für die Monate
Julius, August und
September (c.)currentis [anni]während
welcher das Verhältniß
des p von Henning als
Repetent noch fortdauert
aus den Fonds der hiesigen
wissenschaftlichen Anstal-
ten auszuzahlen und
diese Ausgabe bei dem
Etat der Universität
unter Tit. II. B. zu
verrechnen.


(nom.)nomine (Minister)Ministerii
Notes
1
CC-BY-NC-SA-4.0

Editionstext kann unter der Lizenz „Creative Commons Attribution Non Commercial Share Alike 4.0 International“ genutzt werden.