Auf Ihre unter dem 3ten
(d. M.)dieses Monats eingereichte Vorstel-
lung1 macht das Mini-
sterium Ihnen vorläufig
nachrichtlich bekannt,
daß die Hauptkasse der
wissenschaftlichen An-
stalten angewiesen
ist, die Ihnen als Repe-
tenten des Professors
Hegel bisherbis zu Ostern
18221 bewilligte
Remuneration
[53v]von Vierhundert Thalern
auch noch für die Monate
April May und Junius
(c.)currentis [anni] im Betrage von Ein-
hundert Thalern aus-
zuzahlen, und kann
diese Summe nunmehr
gegen Ihre Quittung
erhoben werden. Den
weiteren Beschluß auf
Ihre Vorstellung vom
3ten (d. M.)dieses Monats, und nament-
lich auf Ihr Gesuch um
Beförderung zu einer
ausserordentlichen Pro-
fessur bei der hiesigen
Universität muß sich
das Ministerium für
jetzt noch vorbehalten.