Das Ministerium giebt der medicini-
schen Fakultät auf die durch den
ausserordentlichen Regierungs Bevoll
mächtgen (H.)Herrn (GRR)Geheimen Regierungs-Rath Neumann anher ein-
gereichten Vorstellungen vom 14tn.
und 28tn. Januar (c.)currentis [anni] die Berufung
des Dr. Purkinje an die dortige
Universität betreffend, hiedurch
zu erkennen, daß auf selbige
keine Verfügung erfolgen kann.
Sollte aber die medicinische Fakultät
das Ministerium noch einmal mit
einer ähnlichen grundlosen und un-
angemessenen Vorstellung behel-
ligen, so wird dasselbe nicht umhin
können, statt der Schonung, die es
bis dahin gegen die
Fakultät ge-übt hatgegenwärtig noch
beweiset1, sehr empfindliche Maaß-
regeln gegen sie
die Facultät2 eintreten zu
lassen.
Berlin p