Die Haupt-Kasse der Wissenschaftlichen
Anstalten wird hiedurch angewiesen,
den Betrag der anliegenden Rechnung
über die Kosten eines Rahmens an
den Buchbinder Pietzker mit
Zwei und Funfzig Thaler Zwanzig
Groschen
nach Abrechnung des
hierauf bereits gezahlten
Vorschußes2
gegen {Quitung} zu zahlen sobald derselbe die
mit an-liegenden Liquidationen
desWahnschaff und Berbaum
wirdhaben gehörig quitiren
laßen.3, und solche
unter Tit VIII des Etats für die
Verwaltung der Akademie der
Künste in Ausgabe zu stellen.