Die Haupt Kasse der wissen-
schaftlichen Anstalten wird hier-
durch angewiesen2, dem Privat
[73v]Docenten Dr. v. Henning, eine Remuneration von
Einhundert Thalern
welche ihm in Rücksicht seiner
verdienstlichen Thätigkeit bei
der philosophischen Facultät
der hiesigen (königl.)königlichen Univer-
sität bewilligt worden ist,
gegen Quittung zu zahlen
und solche unter Tit. II B.
des Etats für die Verwaltung
der hiesigen (königl.)königlichen Univer-
sität in Ausgabe zu stellen