[107r]

abgegangen den 3n. Januar. 1822.
den Zeichenlehrer Raabe
betr.

Der zum Zeichenlehrer an der
hiesigen Universität ernannte
Hofmaler Raabe, welcher in
Folge hochverehrlichen Re-
scripts vom 27. September c.
auf sein Ansuchen von der
Verpflichtung, diese Stelle anzu-
treten, entbunden worden ist,
hat sein Gehalt von 200 r. jährlich
für die Zeit vom 1tn. März 1819
bis 1ten September c. oder für
2 1/2 Jahre im Ganzen mit 500 r.
aus der hiesigen Universitäts-
Caße
bezogen; nemlich:
a. auf die hohe Verfügung vom
29n. Januar 1819 für 1 1/2 Jahre
vom 1n. Märtz 1819 mit 300 r
und
b. auf diejenige vom 15ten
May c.
für 1 Jahr vom
1n. Septbr: 1820 an mit 200 -
zusammen mit - 500 r.

Da der p Raabe seine Stelle gar
nicht angetreten, und der Universi-
tät
für die erhaltene Besoldung
nicht die aller geringsten Dienste
[107v]geleistet hat, so glaube ich,
bei Euer Excellenz den unter-
thänigsten Antrag wagen
zu dürfen, hochgeneigtest die
Anordnung zu treffen, daß
der Universitäts-Caße die
obige Summe der 500 r er-
stattet werde.

Wenn diese Summe als ein
Mittel betrachtet werden soll,
den p Raabe auf seiner Lauf-
bahn zur weitern Ausbildung
als Künstler zu unterstützen,
welches der, ihm ertheilte, Urlaub
zu einer Kunstreise nach
Italien schließen läßt, so mag
eine solche großmüthige Unter-
stützung, der Ehre des Staats
allerdings angemessen seyn.
In diesem Falle werden aber
anderweite, hiefür bestimmte
Staatsfonds eher die Verpflichtung
haben, die desfalsige Ausgabe
zu tragen, als die Universitä[ts-]
Caße
, indem die Universität
nunmehr auch die Hoffnung
verloren hat, in Zukunft von
den Talenten des Künstlers
irgend einen Nutzen zu ziehen
und darin für das dargebrachte
Opfer Ersatz zu suchen.

[108r] Indem ich Euer Excellenz das
Interesse der Universität
zur möglichsten hochgeneigten
Berücksichtigung in Unterthänig-
keit empfehle, behalte ich mir
vor, der Aufforderung des
hohen Rescripts vom 27ten
September c. in betreff des
Vorschlags zur Wiederbesetzung
der erledigten Zeichenlehrer
Stelle nächstens zu genügen.


Der Königliche außerordentliche
Regierungsbevollmächtigte.
Rehfues
An
des Königlichen Geheimen
Staats und Ministers
der Geistlichen Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenheiten
Herrn Freiherrn von Altenstein
Excellenz
in
Berlin
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