[13r]
An
den Herrn Leopold von
Henning
Hochwohlgeboren
hier
Cito

Auf Ew. p unter dem 25' No-
vember
(v. J.)vorigen Jahres, eingereichte Vor-
stellung eröffnet Ihnen das
unterzeichnete Ministerium,
daß es auf Ihre Anstellung
als Repetent bey der Universitätzu Berlin1 nicht eingehen
kann. Nach dem über das
öffentliche Unterrichts- und na-
mentlich über das Universitäts-
wesen erfolgten Bestimmun-
gen, muß das unterzeichnete
Ministerium bey einer solchen
Anstellung strenge auf die
Beybringung der erforderlichen
Zeugnisse nicht nur über die
wissenschaftliche Qualification,
sondern auch über das ganze
Benehmen, bestehen. Ein der-
gleiches Zeugniß haben Sie
nicht beygebracht, ungeachtet
solches bey Ihnen wegen der
gegen Sie verfügten Unter-
suchung doppelt erforderlich
ist. Die deshalb über Sie
von dem (König.)Königlichen Ministerium
der Policey und des Innern
eingezogene Erkundigung,
sezt das unterzeichnete Mini-
sterium keineswegs in Stand,
die erforderliche Bürgschaft
für Sie zu übernehmen und
[13v]es wird durch das Resultat
der ungünstige Eindruck keins-
wegs beseitigt, den die An-
stellung eines Lehrers machen
muß, welcher nicht ohne die
vollkommenste Rechtfertigung
aus einer gegen ihn geschwebten
Untersuchung, hervorgeht.

Das unterzeichnete Ministe-
rium muß Ihnen daher über-
lassen eine andere Laufbahn
zu wählen.


Ministerium p. p.
Altenstein
bey der Universitätzu Berlin]
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