Das Ministerium hat Ihnen1
in Anerkennung Ihrer bis-
herigen verdienstlichen
Bemühungen bei der hie-
sigen Universität Ihnen
in Ihrer Eigenschaft als
Privatdocent der hiesigen
philosophischen Fakultät
eine fixirte jährliche
Remuneration von Fünf-
hundert Thalern (Pr. Cour.)Preußisch Courant
bewilligt, und die Haupt-
kasse der wissenschaftlichen
Anstalten angewiesen,
Ihnen diese Remuneration
in vierteljährigen Raten
gegen Quittung auszuzahlen.
Von Ihren bisherigen Funktio-
nen als Repetent des Pro-
fessor Dr. Hegel will das
Ministerium Sie von jetzt
an entbinden, um Ihnen
dadurch mehr Muße zu
selbständigen Studien
und zur Ausarbeitung
der von Ihnen bei der
hiesigen philosophischen
Fakultät zu haltenden
Vorlesungen zu verschaffen.
Ihr Gesuch um Beförde-
rung zu einer ausserordent-
lichen Professors wird das
Ministerium zu seiner2
Zeit3 berücksichtigen, muß
sich aber bei den strengen
Forderungen, welche dasselbe
an einen öffentlichen Lehrer
[78r] der Philosophie zu machen für
nöthig erachtet, den desfall-
sigen definitiven Beschluß
bis zu dem Zeitpunkte
vorbehalten wo die von Ihnen
angekündigte Schrift über
die Propädeutik der specu-
lativen Philosophie1 erschienen
und das Ministerium dadurch
in den Stand gesetzt seyn
wird, die Richtung und
den Gehalt Ihrer philo-
sophischen Forschungen mehr
zu beurtheilen.