[33r]

Dem Rector und Senat der hiesigen Universität
wird auf den Bericht vom 26ten November (v. J.)vorigen Jahres
eröffnet, daß derselbe die Vorschläge über die fernere
Benutzung der in dem hiesigen Universitäts-Gebäude
frei gewordenen Räume dem (Königl.)Königlichen Regierungs
Bevollmächtigten sofort einzureichen hat, welcher sie
alsdenn dem Ministerio mit seinem Gutachten be-
gleitet, einsenden wird. Der Herr Rector und
Senat hat jedoch hierbei insbesondere auf die Herren
Directoren des zoologischen Musei und des Mine-
ralien-Cabinets zu hören, indem die Räumung
der in Rede stehenden Wohnungen vorzüglich angeord-
net worden ist, um ihnen das erforderliche Gelaß
zu gewähren. Die einstweilige theileise Benutzung jedes Lokales
durch die Familie des Quästors Baron von Medem ist
übrigens untersagt worden.

Berlin, den 5ten Februar 1822.
Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten
|:gez.| von Altenstein

An
den Herrn Rector und Senat
der hiesigen Universität

CC-BY-SA-4.0

Editionstext kann unter der Lizenz „Creative Commons Attribution Share Alike 4.0 International“ genutzt werden.