Die / [+++] / wird hierdurch
angewiesen, die nach
dem Universitäts Etat
pro 1821. (Tit.)Titel I. B. für den
Dr. v. Henning ausge-
worfene Remuneration
von Vierhundert Thalern
in Gemäßheit des
über den Dr. v.
Henningdesfalls1 eingegangenen Berichts
des Herrn Professor
Hegel1 in vierteljährlichen
Ratis pro 18212 für
den Zeitraum von
Ostern 1821. bis dahin
1822 an den Dr. v.
Henning3 auszuzahlen.