[233] 260. Narrenhaus in Ravensburg.

Ein Ratsbescheid v. 1665 bei Eben II. 27. 28 heißt: »Wann sie sich des Vollsaufens nicht bemäßige, soll sie für's Narrenhaus gestellt und ihr eine Flasche um den Hals gehängt werden«1.

Fußnoten

1 Ratsprotokoll 1665.

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