604. Blutgraben

Im Jahre 1555 am 6. des Heumonds hat der Schloßgraben zu Weimar an einer Stelle hinten bei der Rentnerei angefangen zu wallen und überzuquellen, als ob das Wasser siede. Und war dessen Farbe fleischfarb, ja bisweilen gar rot wie Blut, daß sogar der Schatten, so von dem Sonnenschein an das Schloß gefallen, am Gemäuer feuerrot gesehen wurde. Bisweilen hat sich dieses Aufwallen an einer Stelle, bisweilen auch an mehreren erhoben und ist mit Gewalt mitten im ruhigen Flusse emporgedrungen, obschon im Grunde keine Quelle vorhanden war. Das hat für und für angehalten bis an den dritten Tag, und da hat man den Graben abgelassen, aber keine Ursache des Aufwallens und der Farbe gefunden; am Erdreich aber hing es wie Blutstropfen, und in Gefäßen aufbewahrt blieb das Wasser klar wie roter Wein. Zu Erfurt wurde damals auch ein Brunnen blutrot, und ein Feldwegs von Weimar begann eine Brunnquelle, die das Jahr vor dem Bauernkrieg auch in Blut verwandelt worden, aufs neue rötlich über sich zu sprudeln, wie auch noch ein Brunnen im Thüringerland in gleicher Gestalt gesehen worden. Was es bedeute, wußte man damals nicht zu sagen, hernachmals aber ist es klar geworden mit Schrecken, denn in dieser Zeit hoben sich die Grumbachischen [405] Händel an, welche auf thüringischer Erde gar manchem Mann das Leben kosteten und die beiden Brüderherzoge zu Sachsen, Johann Friedrich den Mittlern und Johann Wilhelm, auf den Tod entzweiten, auch den ersteren guten, glaubenseifrigen und freundestreuen Fürsten in lebenslängliches Gefängnis brachten.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek