Des Seilers Antwort

In Donauwerth wurde zu seiner Zeit ein Roßdieb gehenkt, und der Hausfreund hat schon manchmal gedacht: Wer an den Galgen, oder heutzutag ins Zuchthaus will, wozu braucht der ein Roß zu stehlen? Kommt man nicht zu Fuß früh genug? Der Donauwerther hat auch geglaubt, der Galgen laufe ihm davon, wenn er nicht reite, und ist das Roß einem ungeschickten Dieb in die Hände gefallen, so fiel der Dieb einem ungeschickten Henkersknecht in die Hände. Denn als ihm dieser das hänfene Halsband hatte angelegt, und stieß ihn von der Leiter vom Seigel herunter, so zuckte er noch lange mit den Augen hin und her, als wenn er sich noch ein Rößlein aussuchen wollte in der Menge. Denn unter den Zuschauern waren viele zu Pferd und auf Leiterwägen und dachten: Man sieht's besser. Als aber das Volk anfing, laut zu murren, und der ungeschickte Henker wußte sich nicht zu helfen, so warf er sich endlich in der Angst an den Gehenkten hin, umfaßte ihn mit beiden Armen, als wenn er wollte von ihm Abschied nehmen, und zog mit aller Kraft, damit die Schlinge fest zusammengehen, und ihm den Atem töten sollte. Da brach der Strick entzwei, und fielen beide miteinander,[188] auf die Erde hinab, als wenn sie nie wären droben gewesen. Der Missetäter lebte noch und sein Advokat hat ihn nachher gerettet. Denn er sagte: »Der Malefikant hat nur ein Roß gestohlen, nicht zwei; so hat er auch nur einen Strick verdient«, und hat hintendran viel lateinische Buchstaben und Zahlen gesetzt, wie sie's machen. Der Henker aber, als er nachmittags den Seiler sah, fuhr ihn ungebärdig an: »Ist das auch ein Strick gewesen?« sagte er; »man hätte Euch selber dran henken sollen.« Der Seiler aber wußte zu antworten: »Es hat mir niemand gesagt«, sagte der Seiler, »daß er zwei Schelmen tragen soll. Für einen war er stark genug, du oder der Roßdieb.«

[1810]

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek