415.

Zu Ostern färbt man Ostereier; damit werden die Kinder beschenkt; sie bekommen auch wol solche von ihren Pathen geschenkt, bunt gemalt und beschrieben, z.B.:


»Dies Ei hat gelegt ein Huhn,
Wer es zerbricht, der eß es nun.«

Lehrer Kuhn in Hemschlar.


In Schwaben ebenso; man macht auch wol ein Nest von Moos und setzt einen Hasen darauf, dann suchen die Kinder die Eier, die der Haas oder Osterhaas gelegt hat; Meier, Gebräuche, Nr. 65. Ebenso in Heßen, Wolf, Zeitschrift, I, 175, Anm.; auch das zur Weihe von jedem Haus in die Kirche gebrachte Brot oder Kuchen erhält am Lechrain gern die Gestalt eines Hasen, Leoprechting, S. 175. In Belgien sagt man den Kindern, daß die Glocken, welche nach Rom gehen, die Eier ins Gras werfen, wenn sie zurückkehren; Wolf, Zeitschr., I, 175. Am Weichnpfinzntage (Gründonnerstag) gehen die Glocken nach Rom, um Ostereier zu holen; Lexer aus Kärnten in Wolf, Zeitschrift, III, 31. Mit dem Osterhasen in Schwaben und Heßen, welcher die Ostereier legt, steht wol ein englischer Gebrauch in Verbindung, den ich mir aus dem»Mirror« angemerkt habe: »They have a singular custom at Coleshill, in the county of Warwick, that if the young men of the town can catch a hare and bring it to the parson of the parish, before ten o'clock on Eastermonday, the parson is bound to give them a calf's head, a hundred of eggs for their breakfast and a groat in money.« Wäre bei [143] diesem Hasen etwa an den auf den Bildern der Nehalennia zu denken, welcher Wolf (Beiträge, I, 159) die Ostara gleichstellen möchte? Vgl. ebendas., S. 177, wo er vermuthet, daß die Ostereier ihr gehören. Den Gründonnerstagseiern sowol als den Charfreitagseiern werden ziemlich gleichmäßig dieselben Eigenschaften beigelegt, vgl. zu Nr. 397; der Umstand, daß sie vor Feuersgefahr schützen, deutet auf Donar, auch wol, daß Gründonnerstagseier lauter Hähne geben; danach möchten vielleicht Donar und Ostara gleichen Theil an der Gabe haben. Auch der Umstand, daß Hexen gern Hasengestalt annehmen (vgl. Norddeutsche Sagen, Nr. 101, Anm., und oben, Gebräuche, Nr. 84) und die Gründonnerstags- und Charfreitagseier Mittel zur Erkennung der Hexen sind (vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 43; Stöber, Elsäßische Sagen, Nr. 221; Wolf, Zeitschrift, I, 407), wird zu berücksichtigen sein.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek