293. Johann von Ziegenhain.

Jahrs 1358 ist Johan G. zu Zigenhain tods verfahren, vnd nach ihm über 95 jahr, nemblich des 1453. G. Johan der grosse, von welchem gesagt wird, das er einsmals zum Frankenberg ein fuhder wein sampt dem wagen, so ihm im weg gestanden, bey seits gehoben vnd ihm also raum gemacht. Als nuhn ihn sein mutter, Grafen Fridrichs zu Epstein tochter, hierumb gestrafft vnd verwarnet, [211] sein leibesstarke vnd mannheit ob dergleichen geringfügigen uhrsachen nicht so liederlich zu mißbrauchen, sey er alsbald hingangen vnd hab das fuhder wein an seine vorige stell gesetzt.


Dilich hess. Chr. 116.

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