Nr. 214. Das Hegerfeld.

In der Nähe des Forsthauses Lüderholz liegt das Hegerfeld und daran grenzet das Bärenholz oder der Silberhai. Auf dem Hegerfelde aber hat ein Nagelschmiedemeister aus Herzberg Land gehabt, und als er eines Tages dort an seinem Acker gearbeitet hat, ist ein Handwerksbursche gekommen, der hat sich bei ihm in Dienst gegeben. Der Handwerksbursche aber hat statt der Nägel nur Gerätschaften geschmiedet, ist auch oft mit seinem Meister nach dem Hegerfeld gegangen, da haben sie ein Loch gegraben und viel Gold herausgeholet. Als nun der Meister davon wohlhabend geworden war und was im Burnus hatte, wurde der Gesell eines Tages so ängstlich und hieß seine Meistersleute einen Kessel mit Wasser herbeischaffen. Da ist auch alsbald eine Kugel in denKessel geflogen, und der Gesell hat gesagt: die käme weit her und hätte ihn treffen sollen; hat sie auch sogleich wieder fortgeschicket und gesaget: jetzt träfe sie den, der damit nach ihm gezielet hätte. Danach ist aber der Gesell fortgegangen und der Meister hat die Stelle auf dem Hegerfelde nicht wiederfinden können.

Ein andermal hat auch ein Mann an seinem Acker gearbeitet und hat sich niedergeleget zu schlafen, da hat er, wie er so dagelegen, einen eisernen Kasten erblicket, ist hingeeilet zu der Stelle und hat lauter zinnerne Schüsseln darinnen gesehen. Die hat er eben herausnehmen wollen, da ist aber seine Frau gekommen und hat ihm zugerufen: »Hans Heinrik, wat makest de denn da?« Wutsch war der Kasten mit dem Zinn und den Schüsseln fort.

Auch eine Jungfer mit Schlüsseln hat sich in der Nähe [207] vom Hegerfeld und vom Forsthause Lüderholz gezeiget. Es soll auch auf dem Hegerfelde selbst früher das Hegerdorf gestanden haben.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek