278.
Der Spiegel in dem Zimmer, worin eine Leiche liegt, muß sofort nach dem Tode verhängt werden, damit die Leiche durch Abspiegelung nicht doppelt sei; denn wenn dies der Fall, holt der Todte Jemand im Hause nach.
Allgemein. Vgl. FS. 544. Engelien 250.