330.
Ist der Sarg zum Hause hinausgetragen, muß, sowie der Todtenwagen abfährt, die Hausthür zugemacht werden 1, sonst kann der Verstorbene wiederkommen und Jemand aus dem Hause nachholen. (Allgemein.) – Um dies noch sicherer zu verhindern, streut man hinterher Samen (meist Leinsamen) vor die Hausthür. Den Samen kann der Todte nicht überschreiten.
Aus Hagenow. Fräulein Krüger.
Fußnoten
1 Mit möglichst großem Knall. Mummendorf. Timmermann.