695.
Närrische Schafe (Schafe, welche die Drehkrankheit haben) darf man nicht schlachten; sobald man ein solches schlachtet, wird ein anderes von der Krankheit befallen. (Im Anfange dieses Jahrhunderts viel verbreiteter Aberglaube, jetzt abnehmend.)
Domänenpächter Behm in Nienhagen.