208b.
Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt, muß sie sich ein Stück Geld in jeden Schuh legen; dann wird ihr das Geld in der Ehe nicht knapp.
FS. 540.
Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt, muß sie sich ein Stück Geld in jeden Schuh legen; dann wird ihr das Geld in der Ehe nicht knapp.
FS. 540.