569.
Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude genommen, und sie muß in einem Jahr zwei Zweige, eine Gabel, zu gleicher Zeit und gleicher Größe getrieben haben; muß dem Priester während der hl. Messe unter dem Corporale [338] liegen, unbemerkt, und so geweiht werden. Alle Schätze kann man mit einer solchen Ruthe finden 1.
Wurmlingen. Tuttlingen.
Fußnoten
1 Panzer II. 296.