1717. An die Zeitschrift »Der Floh« 1717. An die Zeitschrift »Der Floh« Wir Kinder der Vergangenheit. Wer eine Erbschaft übernommen Hat für die Schulden aufzukommen. Denn nicht umsonst ist der Genuß. Kein Leugnen gilt, kein Widerstreben, Wir müßen sterben, weil wir leben. So lautet der Gerichtsbeschluß. W.B. 16. Nov. 1907.