16. In Stadthagen ist in einem Hause ein unausstehlicher Spuk durch einen unruhigen Geist. Der wird zum Steinhuder Meere weggefahren, wobei sich niemand umsehen darf. Dem Geiste wird eine Fülle (Wasserkelle) ohne Boden mitgegeben; er darf nicht eher wieder kommen als bis er damit das Meer ausgeschöpft hat. Als die Leute, die ihn hingebracht haben, sich auf dem Rückwege umsehen, ist das Schilf am Ufer ganz im Feuer.