21/5959 a . An die Hoftheater-Commission Unsere guten Schauspieler werden sich wohl niemals in einen Geschäftsgang finden, so wenig als in Subordination, da es ihnen viel bequemer und angenehmer dünkt, die Sache nach Belieben, wie unter ihres Gleichen, abzuthun. Herzogliche Commission hat daher von ihrer Seite bey den einmal gut gefundenen Einrichtungen immer wieder zu bestehen und solche auf's neue einzuschärfen. In dem gegenwärtigen Falle würde ich rathen, auf eine nächste wöchentliche Austheilung nochmals die Erklärung zu setzen, daß alles dasjenige was Schauspieler an Herzogliche Commission bringen wollen, nicht durch Billette an einzelne Glieder derselben, sondern entweder durch eine auf Herzoglichem Hofamte zu besorgende Registratur, oder durch ein schickliches Schreiben Herzoglicher Commission vorzulegen sey. Jena den 20. April 1810. Goethe.