25/6989. An Christian Gottlob Frege und Comp. [Concept.] Ew. Wohlgeb. verfehle nicht schuldigst zu benachrichtigen, daß ich auf Dieselben drey Anweisungen unter heutigem Datum ausgestellt: an Herrn Cammer-Calculator Stötzer allhier von 50 rh. an Herrn Magister Stimmel in Leipzig von 150 rh. an die Herren Gebrüder Felix von 100 rh. welche gefällig für Rechnung des Herrn Doctor Cotta in Stuttgart zu honoriren bitte. Genehmigen Sie zugleich, daß ich bey dem neuen Jahre, in welches wir getreten, meinen Antheil versichere, den ich unausgesetzt an Dero Wohlbefinden nehme, wie ich denn nichts sehnlicher wünsche, als daß Sie mit uns allen in dem gegenwärtigen Jahre, durch friedliche und glückliche Zeit, für die Unruhe und die Unfälle der vorigen, reichlich mögen entschädiget werden. Der ich mich geneigtem Andenken angelegentlichst empfehle. Weimar den 16. Jan. 1815. [Beilage.] Die Herren Geheime Cammerrath Frege und Comp. in Leipzig belieben gegen diese meine Anweisung für Rechnung des Herrn Dr. Cotta in Stuttgart an Herrn Cammer-Calculator Stötzer in Weimar oder Ordre die Summe von Funfzig rh. Sächs . gefälligst auszahlen zu lassen. Weimar den 16. Jänner 1815.