15/4311. An Johann Conrad Wolff [Concept.] Wenn Herr Wolff von Kassel, gegenwärtig in Hamburg, gesonnen ist sich bey dem Ausbau und Decoration des weimarischen Schlosses dergestalt zu interessiren, daß er sowohl nach eignen als fremden Angaben und Zeichnungen, es sey nun in Accord oder durch Aufsicht, wobey man sich wechselseitig billiger Contracte versehen kann, nach dem Sinne des fürstl. Bauherrn unter Anleitung der dirigirenden Personen mehrere schon bis zur Verzierung in Ordnung gebrachte Räume in Arbeit nehmen würde, so kann es demselben hieselbst ein Jahr und drüber an Beschäftigung nicht fehlen und man würde gerne sehen wenn er in der nächsten Zeit hier ankäme. Weshalb man ihm denn vorläufig die Erstattung proportionirlicher Reisekosten von Seiten fürstl. Schloßbaucommission zusagt. Weimar am 10. Nov. 1800.