39/56. An Carl Ferdinand Friedrich von Nagler Ew. Excellenz unbegränzte Weltübersicht und unermüdliche Thätigkeit auch zu meinen Gunsten wircksam zu sehen, erfüllt mich mit dem gefühltesten Dancke, der nicht in Worte zersplittert werden darf, sondern ganz und ungetheilt in meinem und der Meinigen Herzen fortleben wird. Und so ermangele nicht, in dem glücklich eingeleiteten Geschäft nach denen mir gegebenen Wincken, die ich zu verstehen hoffe, alsobald weiter fortzuschreiten. An des Herren Grafen Bernsdorf Excellenz, der in früheren Zeiten meinen Producktionen gemüthliche Gunst geschenckt, auch bei einer vor wenigen Jahren in Carlsbad sich ereignenden persönlichen Zusammenkunft mir mit anmuthiger Vertraulichkeit entgegenging, geht ein Schreiben sogleich ab, dem ich denn auch eine geneigte Aufnahme hoffen darf. Des Herren Fürsten Metternich Durchlaucht haben seit mehreren Jahren, so oft ich meine Aufwartung zu machen das Glück hatte, mich mit ausgezeichnetem Wohlwollen beehrt; wie ich denn Hochdenenselben das Kommandeur-Kreuz des St. Leopolds Ordens schuldig bin. Ein früheres Verhältniß zu Herrn von Genz ist immer ungetrübt geblieben; wir nahmen beyde gleichen Theil an jener merkwürdigen Bildungs Epoche, die durch Kant den Deutschen bereitet war. Sodann hat derselbe, zu Anfange des Jahrhunderts, bey dem schwierigen Unternehmen der neuen Jenaischen Literaturzeitung unsrer Wircksamkeit kräftig beygestanden. Ein letztes Wiedersehen in Carlsbad mußte, zu bedencklicher Zeit, das wechselseitige Vertrauen erhöhen und bestätigen. Ich erwähne dieser persönlichen Bezüge, da sie im lebendigen Geschäftsgange so großen Einfluß ausüben. Was nach Wien gelangen soll, werde möglichst beeilen, auch vom Abgange des Ausgefertigten Nachricht zu geben nicht verfehlen. Erhalt ich von dorther günstig Zeichen, so würde Herr v. Münch das Erforderliche zu melden nicht unterlassen. Der ich unschätzbarem Wohlwollen mich angelegentlich empfehlend, fernere Leitung und Begünstigung erbittend, mich mit vorzüglichster Hochachtung in vollem Vertrauen, zu unterzeichnen die Ehre habe Ew. Excellenz gehorsamst verpflichteter Weimar d. 2. Jan. 1825. J. W. v. Goethe.