46/234. An Friedrich Theodor von Müller [Concept.] Könnte man wohl ein königlich niederländisches Privilegium auf die Goetheschen Werke, wie man eins gnädigst für Luxenburg, als bezüglich auf das gesammte Deutschland, erhalten hat, auch für das ganze Königreich erlangen incl. des Briefwechsels mit Schiller? Von dem angekündigten und wohl schon vorgeruckten Nachdruck der eigentlichen Schillerischen Werke ist hier die Rede nicht. Weimar den 2. März 1830.