48/13. An Carl Emil Helbig Ew. Hochwohlgeboren habe schuldigst zu vermelden, daß Ihro Kaiserliche Hoheit die regierende Frau Großherzogin geruht haben, das von dem Landschaftsmahler Kaiser zur Ausstellung eingesendete Bild sich anzueignen und dafür an mich einhundert Thaler Conv. auszahlen lassen. Die Summe würde sogleich Ew. Hochwohlgeboren zu weiterer geneigter Besorgung gegen Quittung zu übergeben seyn. Wobey ich denn Dieselben zugleich ersuchen wollte, mir mit wenigem schriftlich das, was für Demoiselle Facius erreicht worden, mitzutheilen, da ich denn sogleich die Verordnung an unsren Cassirer erlassen würde, die dießseitig zugestandene Summe von 200 rh. an Dieselben von Zeit zu Zeit, wie sie verlangt wird, auszuzahlen. Unter den besten Wünschen mich angelegentlichst empfehlend. ergebenst J. W. v. Goethe. Weimar den 22. November 1830.