48/57. An Johann Friedrich Röhr [Concept.] Ew. Hochwürden erhalten hiebey das von Rom eingegangene Zeugniß in originali zu gesetzlichem Gebrauch. Der ich bey dieser traurigen Gelegenheit mich und die Meinigen zu fortgesetzter wohlwollender Theilnahme angelegentlichst hochachtungsvoll empfehle. Weimar den 30. December 1830.