47/76 a . An den Großherzog Carl Friedrich [Concept.] Weimar den 2. Juni 1830. Durchlauchtigster pp. pp. Ew. Königliche Hoheit haben dem vorzüglichen Landschaftsmaler Preller, welcher die Jahre daher höchster Unterstützung genossen, die Erlaubniß ertheilt sich nach Neapel zu begeben und ihm dazu das nöthige Reisegeld gnädigst auszahlen lassen. Da ich nun überzeugt bin daß ihm dieses zum besondern Förderung seiner Studien gereichen, ja eine erweiterte Ansicht landschaftlicher Kunst-Thätigkeit eröffnen werde; so kann ich nicht umhin, wegen dieses geschickten jungen Mannes einigen unterthänigsten Vortrag zu thun. Es hat derselbe bisher sein im Fortschreiten begriffenes Talent fleißig erwiesen und nicht allein durch eingesandte Bilder seine Ansstrengung legitimirt, sondern auch in einer mit ihm gepflogenen Correspondenz, nach unsrer Überzeugung, ganz richtige und beyfallswürdige Grundsätze, nach welchen er seine Studien fortgeführt, darzulegen gewußt. Auch steht zu hoffen daß einige von ihm, in diesen Tagen, erwartete Gemälde gleichfalls ein gültiges Zeugniß für denselben ablegen werden. Deshalb wir denn den Wunsch unterthänigst aussprechen: Höchstdieselben möchten ihm die bisher gegönnte Unterstützung, die mit gegenwärtigem Jahre zu Ende geht, auch noch auf das folgende gnädigst gönnen und zwar in der Maße: daß von vierhundert, hiezu erforderlichen Thalern die Hälfte von großherzoglicher Cammer abgereicht würde, da denn die noch nöthigen zweyhundert Thaler, theils aus der Reserve-Casse des Museums, theils durch sonstige wohlthätige Beiträge geleistet werden könnten. Hiebey würde man Bedingung machen: daß unter denen vierhundert Thalern für das Jahr 1831 auch das Reisegeld zu seiner dereinstigen Rückkehr mit begriffen sey. Könnte er nun dasjenige, was ihm an Kunstvortheilen in Neapel zuwächst, noch in Italien zur Anwendung bringen, so wäre zu hoffen er werde sich auf einen Grad vervollkommnen, daß er bey denen ihm nunmehr eröffneten Dresdner Ausstellung sich auszeichnete und manche Kunstliebhaber für sich interessirte, so daß er in der Folge, auch sich selbst überlassen, ein mäßiges und zufriedenes Künstlerleben führen könnte. Ew. Königlichen Hoheit weisestem Ermessen gnädigsten Entschluß in Verehrung anheimgebend, unterzeichnet sich ehrfurchtsvoll Oberaufsicht pp. pp.