19/5307. An Christian Gottlob Voigt Ew. Excellenz erlauben in der Krausischen Succesionssache eine Bemerkung. Mein neulicher Bericht enthielt ein nur unbestimmtes Gutachten. Ich habe die Zeit über der Sache weiter nachgedacht und bin auf folgendes Interlocut gefallen. Es geschieht toto die, daß man versiegelte Zimmer um irgend einer Ursache willen resignirt und wieder obsignirt. Ich wünsche daher etwa nachfolgende Weisung zu erhalten, daß man Ankunft der Krausischen Erben die Zimmer resigniren lasse, sich mit ihnen und andern von der Sache unterrichteten Personen dahin begebe, eine Übersicht des Vorhandenen sich verschaffe und die Verhältnisse und den Werth beurtheilen könne, worauf alsdann wieder zu berichten wäre. Es versteht sich, daß man wieder obsigniren ließe, und alles bis zur endlichen Entscheidung in Statu quo bliebe. Schon seit 14 Tagen quäle ich mich mit den Symptomen meines alten Übels, die zwar nicht heftig, aber doch verdrießlich und bänglich sind, weil man von Augenblick zu Augenblick das schlimmste erwarten kann. Sie sind Ursache, daß ich so lange nicht angefragt habe, wozu ich mir nächstens die Erlaubniß ausbitte. Mich angelegentlichst empfehlend Weimar, den 11. Januar 1807. Goethe.