48/34. An Friedrich Theodor von Müller Mögen Sie, verehrter Freund, beykommende Handlung und Absicht vorläufig überlegen und bestimmen, wie diese Einleitung zu legalisiren sey, in Erwartung aller übrigen nähern Bestimmungen und Anfugen. Es war in den Sternen geschrieben, daß unsre frühere Vorsorge nicht gelten, sondern eine fernere sich nöthig machen sollte. Haben Sie die Güte, mir weiterhin beyzustehen, es wird noch manches zu bedenken und zu besorgen geben. anhänglichst Weimar den 13. December 1830. J. W. v. G.