1823, 6. September. Mit Joseph Sebastian Grüner und Graf Auersperg [Grüner hatte von dem 1816 und 1817 herrschenden Nothstand gesprochen und dabei erwähnt, daß die Erzgebirger trotzdem nicht in Eger verblieben waren, wo ihnen Erwerb verschafft wurde.] »Allerdings« – sagte Goethe – »hängen die Gebirgsbewohner mit ganzer Seele an ihrer Heimat. Wenn ich nicht irre, ist unter Ludwig XIV. unter den schwersten Strafen das Blasen einer Schalmei verboten worden, weil in den Schweizerregimentern die Leute dadurch zu sehr an ihre Heimat erinnert wurden, und viele an Heimweh dahinstarben. Der Fall, den Sie uns mittheilten, ist sehr merkwürdig und hätte öffentlich zur Warnung bekannt gemacht werden sollen.«