Im Februar 1980 erging ein Urteil des Frankfurter Landgerichtes, das für lebhafte Debatten und großen Unmut sorgte: Eine Urlauberin hatte ihren Reiseveranstalter verklagt, da sie etliche Mängel im Hotel und am Urlaubsort geltend machte. Das Gericht gab der Klägerin im sogenannten Frankfurter Urteil Recht und betonte, dass auch die von der Klägerin angeführte Anwesenheit einer Gruppe von 25 Menschen mit Behinderungen einen Reisemangel darstelle. Dieses Urteil wurde in der Presse breit rezipiert und war der Auslöser für eine der größten Demonstrationen der Behindertenbewegung. Der Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung diskutiert dieses Urteil etwa zwei Monate nach der Urteilsverkündung. Hier wird deutlich, dass die Begründung des Gerichts viele Diskussionen auslöste und insbesondere die Einschätzung der Anwesenheit von Menschen mit Behinderungen ambivalent ausfiel. Dabei spielte es schon gar keine Rolle mehr, dass es sich nicht um Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen handelte, sondern um Menschen mit Körperbehinderungen. Literaturhinweise: Ernst Klee : Behinderte im Urlaub? . Das Frankfurter Urteil - Eine Dokumentation , Frankfurt/Main 1980 .