P. M. zu N o . 1681. 2736. 2737. U. A. Nach dem heutigen Beschluß sollen dem Mahler Raabe vorläufig als Gehaltsvor- schuß 300 r. zu seiner Rückreise übersandt werden, u danach ist die Summe in der anliegenden Expedition abgeändert wor- den. Nach Eingang der, in dem Schreiben v. 14. v. M. von dem Mahler Raabe angekün- digten Arbeiten sollte an des Herrn Fürst Staatskanzlers Durchl. berichtet u. auf Ge- nehmigung, daß die von ihm liquidirten Kosten für angefertigte Mahlereyen aus allgemeinen Fonds berichtiget werden dürfen, angetragen werde, wodurch alsdann dieser Vorschuß u die frühere getilgt werden würden. Berlin d. 7 Mai 1821 Uhden