In den Akten ist bis jetzt noch nichts übeer einen Vor- schuß, die Kasse aber hat eine Anweisung vom 6 n dM auf 30 rt. Vorschuß. Die Rechnungen des Wahnschaff u. Berbaum sind An- lagen der Rechnung des Pietzker , und der Betrag derselben ist in dem Hauptbetrage von 52 rt. 20 g. mit enthalten. Soll die Zahlung an den Wanschaff und Berbaum von der Kasse direct geschehen, so müßte der Pietzke r zuvor zurückzahlen, da nach Abzug der Forderungen des W u B , welche 17 + 10 rt. = 27rt. betragen, von - 52 - 20 g. nur für den Pietzker übrig bleiben - 24 rt. 4 g. derselbe hat aber Vorschuß erhalten - 30 " " also mehr als er für seinen Theil zu fordern hat - 5 rt 20 g. Kann aber der Pietzker als Hauptlieferant betrachtet werden, dem es überlaßen bleiben muß, sich mit seinen Unterlieferanten abzugleichen, so könnte zur Zischerheit [?] die Bedingung gesetzt werden , daß Pietzker Quitungen des W u B beyzubringen hat, worauf die Restzahlung an ihn erfolgen soll. Langheinrich d. 19/12 20.