Coblenz d. 18 ten Februar 1823. Betrift die Unterstützung des Doctors med. Johann Müller von hier Behufs einer Reise in's Ausland zur Förderung wissenschaftlicher Zweke . Euer Excellenz werden durch den Geheimen Regierungsrath Reh- fuess in Bonn bereits von der Bitte des daselbst sich aufhaltenden, aus hiesiger Stadt gebürtigen Doctors der Medizin , Johann Müller ihn Behufs einer wissenschaft- lichen Reise in's Ausland, beim Mangel an eigenem Vermögen, aus Staatsfonds zu unterstützen, unterrichtet seyn. Der p Müller hat gegenwärtig wegen Gewäh- rung dieser Bitte auch meine Ver- wendung in Anspruch genommen, und das hiesige Collegium medicum das Gesuch dringend bevorwortet. Euer Excellenz wollen beides aus den Original Anlagen mit Meh- rerem zu ersehen geruhen. Der Bittsteller verdient auch, nach Allem, was mir über ihn bekannt geworden, in jeder Be- ziehung wohlwollende Berücksich- tigung. Er hat sich mir vor einiger Zeit persönlich vorge- stellt, und ich habe in ihm einen sehr anständigen, gehaltenen und gebildeten jungen Mann gefunden. Ueber seine aus- gezeichneten Talente und die bereits in seinem Fache erwor- benen Kenntnisse ist bey allen Medizinern und Naturhistori- kern nur eine Stimme; besonders verspricht er in einem der wichtigsten, und bisher am wenig sten cultivirten Zweige der Na- turwissenschaft , der vergleichenden Anatomie , welcher er sich bisher mit sichtbarem Erfolg und beson- derer Vorliebe gewidmet hat, dereinst vorzügliche Leistungen. Seine moralische Führung ist ohne allen Tadel, und das, was er über seine beschränkten Vermö- gensumstände angeführt hat, völlig gegründet. Er ist des- halb und seiner Talente wegen auch bereits auf der Universi- tät aus öffentlichen Fonds unter- stützt worden, und da ich die zuversichtliche Hoffnung hege, daß der Staat in ihm einen eben so treuen und nützlichen Unter- than, als die Wissenschaft einen vorzüglichen Gelehrten finden wird, erlaube ich mir, sein Ge- such um Unterstützung während seines Aufenthalts in Paris , Behufs seiner fernern Aus- bildung, Euer Excellenz angelegentlichst zu empfehlen, die Bestimmung der ihm jährlich zu bewilligenden Summe lediglich Hochdero wohl- wollendem Ermessen anheim stellend. Coblenz d. 18 ten Februar 1823. Ingersleben An Ein Königliches Hohes Ministerium der Geistlichen- Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zu Berlin