An den RegierungsReferendarius Herrn von Henning hieselbst Das unterzeichnete Ministerium hat durch den außerordentlichen Regie- rungsbevollmächtigten bei hiesiger Universität Herrn Geh. Ober Reg. Rath Schulz Kenntniß davon erhal- ten, daß Sie fast drei Semester hindurch über die von dem Profes- sor Hegel gehaltenen Vorlesungen einer bedeutenden Anzahl von Stu- dierenden Repetitionen privatim angestellt haben , und dadurch auf eine löbliche Weise zur Förderung eines gründlichen des Studii der Philosophie auf der hiesigen Universität mitgewirkt haben. In Erwägung des wesentlichen Nutzens, welcher aus solchen zweck- mäßig angestellten Repetitionen über Vorlesungen philosophischen Inhalts für die Studierenden er- wachsen kann, will das Ministeri- um nach zuvor eingeholter Zustimmung des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durch. Ihr bisheriges Privatverhält- niß als Repetent des Herrn p Hegel hiedurch zu einem öffentlichen machen und nicht nur genehmigen, daß Sie noch einige Zeit hindurch, und zwar bis Ostern 1822. über die sämmtlichen Vorlesungen des Herrn p Hegel öf- fentliche Repetitionen anstellen, sondern Ihnen auch für Ihre Mühwaltung von Ostern d. J. ab eine jährliche Remuneration von Vierhundert Thlr. in vierteljähri- gen Raten bewilligen. Die Generalkasse des Ministerii Haupt Casse der wissenschaft. Anstalten ist mit der erforderlichen Anwei- sung versehen, und können Sie die Ihnen bewilligte Remuneration für das verflossene und das laufende Quartal sofort gegen Quittung erheben. Uebrigens er- wartet das Ministerium vertrau- ensvoll von Ihnen, daß Sie die Obliegenheiten, welche aus Ihrem nunmehrigen Verhältniße als Repetent des p Hegel hervorgehen, gewissenhaft erfüllen, dessen hierauf Bezug habenden Weisungen pünktlich nachkommen, und sich da- durch Ansprüche auf weitere Be- rücksichtigung erwerben werden. Berlin p Ministerium p