Berlin , den 12ten August 1822 . An die Quaestur Casse der König. Universität hieselbst Cito! m. u. ab eadem . H. Die | ins | wird hierdurch angewiesen, dem Hr. Dr. v Henning zur Bestreitung der Ausgaben für die zu den Vorlesungen über die Farbenlehre angeschafften Instrumente und Geräthschaften nach beykommen- der Liquidation annoch Einhundert und sechs Thaler, 19 g. aus den bereitesten Geldern vorschußweise gegen Quittung auszuzahlen, und den Empfang dieser Summe zu gewärtigen, sobald der von dem Hohen Ministerium für diesen Zweck vorläufig bewilligte Fonds an- gewiesen seyn wird, da alsdann auch die specielle Verrechnung auf die von dem Hr. Dr. v Henning einzureichende Quittungen der Künstler und Handwerker nachzuhohlen ist. Berlin p D. R. B. p